Kriegsjahre: 1. und 2. Weltkrieg
Frauenhilfsdienst FHD
Bericht in der Tageswoche Basel: «Mit dem Krieg plötzlich gefragt»
Auf Youtube: Frauenhilfsdienst FHD – Swiss Woman Assistance Service FHD
Aufruf an die Schweizer Frauen (Auszug)
Der Oberbefehlshaber der Armee hat verfügt, dass der Frauenhilfsdienst einheitlich organisiert und geleitet werde. An manchen Orten ist bisher schonviel geleistet worden, an anderen noch wenig. Das was neu aufgebaut wird, soll zu einem einheitlichen Ganzen zusammengefasst werden.
Es wird keine Frauenarmee geschaffen. Ein Dienst mit der Waffe kommt für die Schweizerin nicht in Frage. Es werden keine Uniformen verabfolgt; dagegen wird eine einheitliche Kleidung angestrebt. Zum Hilfsdienst werden Schweizerinnen im Alter von 18 – 60 Jahren angenommen. Ausnahmsweise kann die obere Altersgrenze überschritten werden.Einteilung
Aufruf unterzeichnet «Der Chef der Sektion für Frauenhilfsdienst: von Muralt, Oberstdivisionär»
Es werden folgende Gruppen gebildet: Gruppe A: Frauen, welche die ganze Zeit und an jedem Ort Dienst leisten können; Gruppe B: Frauen, welche an ihrem Wohnort gebunden sind, aber dort für die ganze Tagesarbeit zur Verfügung stehen.
Wir richten hiermit an alle Schweizerinnen, welche bisher noch nicht mitgewirkt haben und welchen es ihre Lebensverhältnisse erlauben, den dringenden Aufruf, den Fragebogen auszufüllen und sich dadurch zum Frauenhilfsdienst zu melden, damit auch sie nach bestem Kräften mitwirken können zur Stärkung unserer Armee und damit zur Erhaltung der Freiheit unseres lieben Vaterlandes.
10. April 1940
Genehmigt durch den Oberbefehlshaber der Armee.
Aus «Das fleissige Hausmütterchen»
Einleitung
Jede gute Hausmutter bedarf der Fähigkeit, ihren Hausstand objektiv betrachten zu können. Verhältnisse, Stand und Beruf sind zuerst zu berücksichtigen, und nach diesen muss sich die Führung gestalten.
Jeder Hausstand hat das Glück und die Zufriedenheit der Familie zu seinem Ziel und Endzweck. Seine Elemente sind unter allen Verhältnissen die sittlichen Eigenschaften: Tätigkeit, Ordnungsliebe, Reinlichkeit, Sparsamkeit und Frömmigkeit.
Die rechte Tätigkeit, die sich kennzeichnet dadurch, dass sie freudig und mit heiterem Sinn, unverdrossen früh und spät, beharrlich und gewissenhaft jede Arbeit bewältigt, ist ein Ergebnis der richtigen Welt- und Lebensauffassung. Diese besteht darin, dass wir aus Liebe zum Guten überall, wo wir gehen und stehen, den Nutzen zum Besten anderer im Auge haben. Solche Nutzleistung fängt bei sich im Kleinsten an. Das Bestreben, in den gegebenen Verhältnissen allen Anforderungen gerecht zu werden, weckt den Sinn für Ordnung.
Sus. Müller, Das fleissige Hausmütterchen, Zürich Verlagsbuchhandlung Albert Zeller, 1925, Seite 1